Kontakt
N A T U R H E I L P R A X I S O M N I A S A N
Heilpraktiker Bulgrin & Ewig
Telefon
06159 717 5555
mail@omniasan.de
Adresse
Taunusring 9
64409 Messel
Sprechzeiten
Montag – Freitag
Nach Vereinbarung
Sprechzeiten
Wir sind eine reine Terminpraxis, das heisst wir bitten um eine Terminvereinbarung.
Für Sie bedeutet dies, dass die Zeit, die Sie bei uns verbringen, uneingeschränkt Ihnen gewidmet ist. Wartezeiten werden entsprechend verringert und sollte sich doch einmal eine Verspätung anbahnen informieren wir Sie, wenn irgend möglich, immer rechtzeitig.
Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, so bitten wir um eine rechtzeitige Absage (weiteres unter „Terminabsage“).
Nachricht
Terminabsage und Kosten
Terminabsage
In unserer Praxis werden verbindliche Termine ohne Wartezeiten vereinbart. Die Einhaltung der vereinbarten Termine ist deshalb unbedingt erforderlich. Für den Ersttermin planen wir einen Zeitaufwand von etwa 1 Stunde für Sie ein.
Sollten Sie einen verbindlich vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen oder diesen nicht spätestens 24 Stunden vorher absagen, müssen wir eine Unkostenpauschale von € 80,– berechnen.
Kosten Privat- und Zusatzversicherte
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.
Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Kosten Gesetzliche Krankenversicherung, Selbstzahler
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 40/80 € je halber/voller Stunde (30/60 Minuten). Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.